Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - ist seit 2002 im deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht verankert und gibt Bauherren Anforderungen den Energieverbrauch betreffend vor. Die EnEV gibt für Wohn- und Bürogebäude sowie in Teilen für Betriebsgebäude. Sie gilt deutschlandweit und wird regelmässig novelliert. Die nächste Anpassung soll 2012 erfolgen.
Im Kern regelt die EnEV, welches Energieeffizienz ein Gebäude - je nachdem ob Neubau oder Sanierung - erreichen muss. Ziel ist, den Primärenergiebedarf einer Immobilie zu senken.











